Neues zur Schutzjagd auf 11 Vielfraße in Norrbotten, Schweden

Für das Vorkommen von Vielfraßen bekamen die Samengemeinden, für die nun die vorbeugende Schutzjagd bewilligt wurde, insgesamt 8.632.000 schwedische Kronen oder umgerechnet 887.000 Euro Entschädigung.

Wie kann eine Landesregierung nun die Schutzjagd auf 11 Exemplare genehmigen? Wohlgemerkt, die Samendörfer haben die Schutzjagd für diese 11 Vielfraße nicht beantragt, haben sich aber durchaus positiv dazu geäußert.

Die Landesregierung ist in Vorlage gegangen.

Nun ist ein Streit darüber entbrannt, wer für die Kosten der Schutzjagd aufkommen soll. In der Vergangenheit hat der, der die Schutzjagd beantragt hat auch die Kosten getragen.

Was ist hier eigentlich los?

Darüber werde ich weiter berichten.

Unten erst einmal näheres zu den Schutzjagd Beschlüssen.

In meinen vorherigen Artikeln zur Schutzjagd auf Vielfraße in Schweden hatte ich schon erwähnt, dass es nicht nur einen Beschluss zur vorbeugenden Schutzjagd für 13 Vielfraße im Bundesland Jämtland gibt. Auch die Landesregierung des Bundeslandes Norrbotten hat drei solche Beschlüsse für insgesamt 11 Vielfraße gefasst.

Die drei hierfür ausgewählten Gebiete liegen in den Kommunen Arjeplog, Gällivare und Kiruna.

Im wesentlichen unterscheiden sich die Beschlüsse der Landesregierung  Norrbottens nicht von dem Beschluß der Landesregierung Jämtland. Alle drei Beschlüsse der Landesregierung Norrbotten liegen mir vor.

 

Die vorbeugende Schutzjagd hat in Norrbotten ebenfalls wie in Jämtland am 01.11.2017 begonnen und endet am 15.01.2018.

 

In den Beschlüssen aus Norrbotten steht unter der Überschrift " Jagdmittel und Jagdmethoden"  wie die Jagd auf die Vielfraße zur Durchführung kommen soll. Gejagt werden dürfen die Vielfraße auch hier mit Hunden. Darüber hinaus wird erlaubt, die Jagd von motorgetriebenen Fahrzeugen, -in diesem Fall sind Schneemobile gemeint-, aus durchzuführen. Die Jagd von Fahrzeugen aus ist nach § 31 des schwedischen Jagdgesetzes verboten (aus nachvollziehbaren Günden). Hier wird dieses Verbot durch die Landesregierung Norrbotten außer Kraft gesetzt.

 

-Zitat: Der Vielfraß darf mit dem Schneemobil gesucht werden um seinen ungefähren Aufenthaltsort festzustellen, das sogenannte Einkreisen. Das Töten darf nicht vom Schneemobil aus geschehen. Die Ausnahmegenehmigung gibt nicht das Recht den Vielfraß vom Schneemobil aus zu beschießen, mit einem Schuß aufzuhalten oder zu verfolgen. Mit dem Schneemobil dem Vielfraß die Flucht zu versperren, ist durch die Ausnahmegenehmigung nicht zulässig. Den Vielfraß mit dem Schneemobil abzulenken um dem Schützen die Möglichkeit zum Schuss zu erleichtern ist auch nicht erlaubt.

 

Desweiteren beschließt die Landesregierung, dass die Jagd vom Hubschrauber aus durchgeführt werden darf. Sollte die Jagd vom Hubschrauber aus durchgeführt werden, müssen der Pilot und der Schütze eine Ausbildung zu diesem Zweck gemacht haben, oder alternativ Erfahrung mit ähnlichen Aufträgen haben.

 

Die Jagdwaffe darf auf dem Schneemobil transportiert werden.  Während des Transportes auf dem Schneemobil soll die Waffe verpackt sein, und darf nicht aufmunitioniert sein. (Wer kontrolliert dies?)

 

Snöskoter - Schneemobil

Es muss erklärt werden, was diese Ausnahmegenehmigung im Beschluss der Landesregierung Norrland für die Vielfraße bedeutet. In Deutschland kennt man die Problematik der Schneemobile nicht. Im Winter kommt es in Schweden durch Schneemobile für Flora und Fauna immer wieder zu gravierenden Schäden. Die meisten Schneemobile werden mit Zweitaktmotoren betrieben. Schon dies eine extreme Belastung für die Umwelt, zu der noch die enorme Lärmbelästung der ständig hoch drehenden Motoren kommt.

Viele Menschen sind der Skrupellosigkeit von Schneemobilfahrern ausgesetzt. Jungwälder und Aufforstungen werden niedergefahren und zerstört. Selbst wenn es dem Geschädigten gelingt Beweise zu sichern (Aufnahmen von Schneemobilfahrer und Fahrzeug, sowie Zeugen für den Tathergang), wird eine Anzeige zwar von der Polizei aufgenommen, jedoch nicht weiterverfolgt und schließlich niedergelegt. In Schweden wird mit dem Schneemobil Ökoterror betrieben. Es gibt zwar Regeln, die zu beachten wären, wenn man sich mit dem Schneemobil durch die Natur bewegt, doch von sehr vielen Schneemobilfahrern werden diese Regeln regelmäßig nicht eingehalten. Es ist verboten Wild mit dem Schneemobil auszufährten, zu verfolgen oder zu bejagen.  Die schwedische Polizei allerdings hat nicht die Ressourcen dagegen vorzugehen, was allgemein bekannt ist. Vielleicht sind auch andere Gründe denkbar....!

Ein Beispiel: Erst im Februar dieses Jahres wurde in Gällivare ein Vielfraß mit einem Schneemobil überfahren.

Dies war kein Einzelfall. Die Tiere werden zumeist erst mit dem Schneemobil gehetzt und dann überfahren, in einigen Fällen mehrmals.

 

Aus gutem Grund ist daher die Jagd mit und von Fahrzeugen -besonders von Schneemobilen aus- verboten. Das Ausfährten eines Vielfraßes ist sicher keine einfache Aufgabe. Der Vielfraß ist für das Überleben in der Region, in der er lebt, bestens angepasst. Seinen Aufenthaltsort zu finden ist ebenfalls schwierig, da Vielfraße sehr zurückgezogen leben. Das Verfolgen eines Vielfraßes zu Fuß oder auf Ski ist nur für geübte Personen zu realisieren. Für den Vielfraß ist es eine Leichtigkeit größere Strecken zu bewältigen.

 

Der Vielfraß hat keine Chance einem Fahrzeug/Schneemobil zu entkommen.  (Weiß die Landesregierung was sie hier erlaubt?)

 

Ob die Vorschriften eingehalten werden ist vor Ort nicht zu kontrollieren. Einem durch Beschuss getöteten  Vielfraß sieht man  nicht an ob er zuvor mit dem Schneemobil gehetzt oder vom Schneemobil aus beschossen wurde. In den Weiten der nördlichen Wald- und Gebirgszonen gibt es keine Kontrolle.

 

Luderjagd

Die Jagd am Luderplatz ist ebenfalls erlaubt und zwar rund um die Uhr (24 Stunden)

Interessant ist der zweite Abschnitt unter der Überschrift Åteljakt - Luderjagd

- Zitat: Was die Beleuchtung  betrifft, darf ein Luderplatz an einem Ort angelegt werden, an dem bereits eine Beleuchtung vorhanden ist. Es gilt weiter, dass man an einem schon befindlichen Luderplatz keine zusätzliche Beleuchtung, die die Jagd erleichtern könnte, anbringen darf.

 

Die Stelle an der sich bereits eine Lichtquelle (Beleuchtung) befindet, kann nur in Häusernähe sein. Der Vielfraß soll an eine bestimmte Stelle in bewohnte Gebiete (befindliche Lichtquelle) gelockt werden um ihn dort beschießen zu können. (Welch ein Wahnsinn.)

Die Landesregierung Norrbotten möchte die vorbeugende Schutzjagd auf Vielfraße nicht dem Zufall oder den gültigen Gesetzen der Jagd überlassen. Mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln darf der Vielfraß bejagd werden.

 

Aus moralischen und ethischen Gründen sind diese Beschlüsse abzulehnen.

Vergessen wir nicht, der Vielfraß ist eine bedrohte Tierart (aufgenommen und geschützt durch die Fauna-Flora Habitatrichtlinie/FHH der EU).

In Schweden gibt es gerade einmal 522 Vielfraße.

 

Die schwedische Raubtiervereinigung hat auch diese drei Beschlüsse (zu Recht) überklagt.

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