2 Wölfe vom Hubschrauber aus erschossen, total legal!

Im Moment stellen fast täglich verschiedene Rentiergemeinschaften in Schweden bei den zuständigen Landesregierungen Anträge zur Schutzjagd auf Wolf  - Vielfraß, oder Luchs.

Vergangene Woche, am 09.01.2019, hat die Rentiergemeinde „Handölsdalens sameby“  einen solchen Antrag bei der Landesregierung in Jämtland gestellt. Man beantragte Schutzjagd auf ein Wolfspaar, das sich auf dem Gebiet der Rentiermeinde Handölsdalen etabliert hatte. Bisher hatte dieses Wolfspaar noch keinen Schaden unter den Rentieren angerichtet. Doch alleine der Verdacht, dass die Wölfe Rentiere töten könnten, reichte aus um die Tötung dieser beiden Wölfe durch die Landesregierung zu legalisieren.

Es wurde  daher -vom 14.01.2019 bis zum 28.01.2019-  die Erlaubnis zur Tötung des Wolfspaares erteilt. Und wie effektiv man in Schweden  Raubtieren/Beutegreifern nachstellt zeigt sich, wenn am 16.01.2019 zur Mittagszeit das Wolfspaar vom Hubschrauber aus, mit Schrot erschossen, getötet wurde.

In der Jagdpresse wird vorsorglich noch darauf hingewiesen, dass die Samen selber für die Kosten der Schutzjagd aufkommen müssen. Dazu sollte man aber wissen, dass die Rentiereigentümer für solche  Einsätze Entschädigungen vom schwedischen Staat bekommen, nachdem sie zuvor schon Entschädigungszahlungen für das bloße Vorkommen von Raubtieren eingestrichen haben.

Die Verwaltung der Rentiereigentümer hat zu den Vorbeugenden Schutzmaßnahmen  Richtlinien erstellt. 

Als primäre Schutzmaßnahme sieht man die Schutzjagd.

Erst als sekundäre Schutzmaßnahmen werden genannt:          -das Einzäunen und füttern der Rentiere -

                                                                                                                                            - das Umsetzen der Rentiere (z.B. mit Hubschrauber oder Lastwagen)-

                                                                                                                                            - das Bewachen der Rentiere

Hinweis: Nutztierhalter in Schweden bekommen nur dann Entschädigung für von Raubtieren getötete Nutztiere (Schafe, Kühe, Pferde), wenn sie nachweisen können, dass ihre Tiere "Raubtiersicher" eingezäunt waren/sind. Ist dies nicht der Fall, gibt es keine einzige Krone Entschädigung.

 

 

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