Schutzjagd auf 13 Vielfraße in Jämtland

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Ein Vielfraß im Tierpark Järvzoo. Bald wird es sie nur noch in Tierparks und Zoos geben.

In der Zeitschrift  Jakt&Jägare  konnte man heute folgendes lesen:

 

"Jagd auf 13 Vielfraße in Jämtland"            " Die Vielfraßjagd mit Hund ist erlaubt"

 

Die Landesregierung des Bundeslandes Jämtland in Schweden hat auf eigene Initiative beschlossen 13 Vielfraße für die sogenannte  Schutzjagd freizugeben. Der Grund dafür: Der Rentierwirtschaft entstehen zu große Schäden durch den Vielfraß. Desweiteren gibt es im Bundesland mehr Vielfraße als das festgelegte Mindestniveau des Schwedischen Bundesumweltamtes

Nach Angaben der Landesregierung in Jämtland hat man bei der letzten Inventur der Vielfraße einen Zuwachs von 34 Verjüngungen gezählt (in welchem Zeitraum die Iventur stattgefunden hat, konnte ich leider der Information nicht entnehmen).

Verjüngung bedeutet: eine Vielfraßfähe mit Jungen.

 

Info zum Entschädigungsstem bei Vorkommen von Raubtieren:

Das Entschädigungssystem für das Vorkommen von Raubtieren tritt nicht erst in Kraft, wenn ein Raubtier ein Nutztier verletzt oder getötet hat. Das bloße Vorkommen von Raubtieren in Rentiergebieten generiert Geld. So bekommen die Rentiereigentümer (Samen)  pro Verjüngung für Vielfraße 200.000.- Schwedische Kronen. Dies sind für die nachgewiesenen 34 Verjüngungen 6.800.000.- Schwedische Kronen oder umgerechnet 699.000.- Euro. Wohlgemerkt, immer per anno!

Für die Schutzjagd werden ebenfalls wieder Gelder aus diesem Entschädigungssystem zur Verfügung gestellt. Das Sameting bekommt Gelder vom Schwedischen Staat, bestimmt aber selber über die Verwendung.

 

Info zu Rentieren in Skandinavien:

Diese domestizierte Hirschart ist ein reines Haustier, das sich frei im Lande unbeaufsichtigt bewegt und für jedes Raubtier eine große Verlockung darstellt. Das System passt nicht mehr in die heutige Zeit. Leider hält auch der Schwedische Staat an dem System fest, man geht einem Konflikt mit den Samen aus dem Weg. Die heutige Rentierbewirtschaftung, soweit man noch zeitgemäß davon sprechen kann, erfolgt durch intensiven Einsatz von Technik wie Hubschraubern, Quads, Motorrädern und großen Geländewagen.

 

Weiter begründet die Landesregierung von Jämtland diese Schutzjagd mit dem Hinweis, dass sich der Zuwachs des Vielfraßbestandes seit 2002 beständig weiterentwickelt und der Bestand eine Entnahme von 13 Tieren verkraftet.

Das Schwedische Umweltministerium hingegen schätzt nach der letzten Bestandsaufnahme 2016 den Bestand der Vielfraße auf ca. 500 Tiere in Schweden. Diese Bestandszahl liegt unter dem zur Arterhaltung festgelegten Mindestniveau von 600 Vielfraßen in Schweden.

Daher findet man den Vielfraß auch auf der Schwedischen Roten Liste in der Kategorie der gefährdeten Arten wieder.

 

Die Schutzjagd auf den Vielfraß beginnt am 1. November 2017 und endet am 15. Januar 2018. Erlaubt ist die Jagd mit Hunden, also die Hetzjagd! Der Vielfraß wird mit den Hunden so lange gehetzt, bis er aufbaumt und dann leicht beschossen werden kann. Der gehetzte Marder hat fürchterliche Angst.

 

Wie kann eine Landesregierung sich anmaßen die Schutzjagd auf eine gefährdete Tierart wie den Vielfraß freizugeben?

Wenn ich darüber nachdenke wieviele dieser wunderbaren Tiere durch Wilderei getötet werden und nun diese 13 Tiere, die durch Schutzjagd zu Tode kommen sollen, dann sehe ich für die Zukunft des Vielfraßes in Europa schwarz.

Mir fehlt jegliches Verständnis für diese Jagd. Der Vielfraß ist eine vergessene Art. Wenn der Vielfraß eines Tages in Europa ausgerottet ist, wird man die Samen dafür mit verantwortlich machen müssen.

Eine Urbevölkerung, die eine Tierart so hasst, gibt es kein zweites Mal auf unserer Erde. Die indianische Urbevölkerung Nordamerikas hat großen Respekt vor diesem Marder und viele Stämme sehen in ihm ein mythisches Geschöpf.

 

Helft diesem Marder. Schreibt an die Landesregierung in Jämtland. Der Vielfraß muss bleiben!!!

 

Nachtrag: Der Beschluss zu der Jagd auf Vielfraße wurde am 31.10.2017 gefasst.  Eine Möglichkeit den Beschluss vor Inkrafttreten zu überklagen war also nicht möglich. Die Landesregierung von Jämtland hat Fakten geschaffen!

 

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