Schutzjagd und kein Ende

Am 14.12.2020 wurde ein Antrag der Samengemeinde  "Tåssåsens Sameby " zum Abschuss von insgesamt 10 Vielfraßen abgelehnt. Im November 2019 (vom 29. November bis 31. Dezember) bewilligte man die Lizenzjagd auf 15 Vielfraße in Jämtland. Doch der Jagderfolg blieb aus, obwohl sich 113 Jäger angemeldet hatten. Nicht ein einziger Vielfraß wurde erlegt., für die Jäger ein Desaster .

Das wieso und warum sollte zusammen mit der zuständigen Landesregierung und dem Bundesamt für Naturschutz in Schweden (Naturvårdsverket) erörtert werden. Zu welchem Ergebnis man gekommen ist, konnte ich noch nicht erfahren.

Ob dieses Misserfolges und dem Umstand, dass  eine Lizenzjagd auf Vielfraße in diesem Jahr nicht stattfinden soll, stellte die Samengemeinde deshalb einen Antrag auf Schutzjagd. Die Motivation: Vorbeugender Schutz der Rentiere. 29 Rentiere sollen durch Vielfraße zu Tode gekommen sein. Die Landesregierung ist aber der Ansicht, dass diese toten Rentiere nicht eindeutig Vielfraßen zum Opfer gefallen sind.  Auch ist die Landesregierung der Auffassung, dass eine Schutzjagd zum jetzigen Zeitpunkt mit einer Lizenzjagd gleichzusetzen sei. Da aber der Vielfraßbestand z.Zt. in Jämtland nicht als ausreichend lebenskräftig einzuschätzen ist, kann nach Auffassung der Landesregierung diese Schutzjagd nicht bewilligt  werden.

 

Am 12. Dezember 2020 hat die Samengemeinde "Tåssåsens Sameby " die Schutzjagd auf einen Wolf beantragt und diesem Antrag wurde durch die Landesregierung Jämtland stattgegeben. Dauer der Jagdzeit: 12.12.2020 bis 28.12.2020. Die Organisation "Rovdjursföreningen" hat  am Wochenende Einspruch gegen diesen Beschluss eingelegt und am späten Montagnachmittag hat das Verwaltungsgericht die Jagd erst einmal gestoppt. Das Verwaltungsgericht ist der Auffassung, dass es einige Unklarheiten in der Einschätzung der Landesregierung für die Bewilligung der Schutzjagd gibt. Da die Landesregierung Jämtland  im zeitigen Winter schon mehrere Bewilligungen zu Schutzjagden auf Wölfe erteilt hat, möchte das Verwaltungsgericht gerne die Resultate im Zusammenhang mit diesen Jagden sehen. Man will wissen, ob die Probleme, die dazu geführt haben, dass die Samengemeinde Schutzjagd beantragt hat, aus dem Weg geräumt werden konnten. Außerdem möchte das Gericht wissen, welche Einwirkungen die Schutzjagd auf den Erhaltungszustand der lokalen Wolfspopulation hat. 

 

Am 29. April diesen Jahres wurde bei einer Schutzjagd in Dalarna ein Wolf angeschossen. Der Wolf hatte sich auffällig in einem Wohngebiet gezeigt.  Bei der Jagd wurde er am Vorderlauf schwer verletzt, doch trotz Nachsuche konnte man den Wolf nicht finden.  Er verschwand  spurlos. Während des Sommers wurde der Wolf einige Male gesehen und nun am 10. Dezember konnte ein Jäger, der sich auf der Schmalwildjagd befand, den Wolf filmen. Deutlich zu erkennen, der Wolf ist nach wie vor schwer gezeichnet und in keinem guten Zustand. Die zuständige Landesregierung will den Wolf aber nicht von seinem Leid erlösen. "Man sammle mehr Informationen über das Verhalten des Wolfes und wolle feststellen, ob der Wolf sich noch immer auffällig verhalte," so die Chefin der zuständigen Behörde. Eine, wie ich finde eigenartige Stellungsnahme. Der Wolf ist schwer verletzt, was hier geschieht ist Tierquälerei. Die Jägerschaft traut sich nicht den Wolf zu erlösen," da man damit rechnen müsse angezeigt zu werden wegen unerlaubten Tötens eines Wolfes". Obwohl nach § 40 C der Jagdverordnung, Jägern das Recht gegeben ist, ein schwer verletztes Tier aus tierschutzrechtlichen Gründen zu töten, auch wenn es sich um eine geschützte Art handelt. 

Das schlechte Verhältnis zwischen Jägern und Landesregierung, speziell im Bezug auf die großen Raubtiere, verhindert ein zügiges Eingreifen und der Tierquälerei ein Ende zu setzen. Die zuständigen Mitarbeiter der Landesregierung Dalarna versagen vollständig! Es wäre ihre Pflicht, geeigneten Personen/Jägern den Auftrag zu erteilen,den Wolf von seinen Qualen zu erlösen. Warum geschieht das nicht?

 

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