Neues zur Schutzjagd auf 13 Vielfraße in Schweden

 Wie ich schon gestern berichtet habe überklagt die Schwedische Raubtiervereinigung (SRF) den Beschluss der Landesregierung in Jämtland.

 

Einfügen möchte ich noch folgendes: Im Bundesland Norrbotten sind 11 Vielfraße zur Schutzjagd freigegeben. Es sind insgesamt 24 Vielfraße, die in Schweden von Landesregierungen zum Abschuss freigegeben sind!

 

 

Einspruch (Berufung) und Beantragung zur unmittelbaren Inhibition des von der Landesregierung am 31.10.2017 gefassten Beschluss zur vorbeugenden Schutzjagd auf 13 Vielfraße.

 

Die Schwedische Raubtiervereinigung (SRF) beantragt beim Verwaltungsgericht die Aufhebung des Beschlusses der Landesregierung Jämtland vom 31.10.2017 betreffend der Schutzjagd von höchstens 13 Vielfraßen in fünf Gebieten.

 

Die Landesregierung hat in ihrem Beschluss zur Schutzjagd auf 13 Vielfraße verfügt, dass die Schutzjagd weiter durchgeführt werden soll auch für den Fall, dass der Beschluss überklagt werden sollte.

Jagdbeginn ist der 01.11.2017 Jagdende der 15.01.2018

Die Raubtiervereinigung macht darauf aufmerksam: Das Schwedische Umweltbundesamt hat den Landesregierungen in Mittel- und Nordschweden das Recht überlassen die Schutzjagd auf den Vielfraß in Raubtierverwaltungsgebieten zu beschließen. Dieser Teil der Überlassung bezieht sich auf den Zeitraum vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017.

Die Landesregierung hat daher nicht das Recht den Beschluß zur Schutzjagd auf den Vielfraß auf den Zeitraum danach zu legen. Trotzdem hat die Landesregierung im Beschluß den 15.01.2018 angegeben.

 

Da die Jagd aber schon einen Tag nach Beschlussfassung in Kraft getreten ist, tickt die Uhr für die Vielfraße.

SRF verlangt deshalb zuerst einmal, dass die Schutzjagd während des Berufungsverfahrens ausgesetzt wird. Denn sollte man durch das Berufungsverfahren Recht bekommen und die Schutzjagd aufgehoben werden, wäre es wahrscheinlich für viele Vielfraße schon zu spät.

SRF stellt daher die Rechtmäßigkeit des Beschlusses in Frage, da sie gegen das Effektivitätsprinzip der EU und gegen die Århuskonvention Artikel 9.4 verstößt.

 

Die Raubtiervereinigung rechnet damit, dass der Beschluss aufgehoben wird, da nach ihrer Meinung die regionale Population des Vielfraßes dadurch geschädigt werden kann, und der schwedische Vielfraßbestand nach der letzten Inventur 2017 unter dem Referenzwert eines sicheren Bestandes (600 Exemplare) liegt.

 

Der Beschluss beinhaltet außerdem nach Auffassung der Raubtiervereinigung auch  einen Eingriff in Natura 2000 Gebiete.

Desweiteren ist man der Meinung, dass durch die Art der Formulierung  des Beschlusses  es sich wohl eher um Lizenzjagd handelt. Die Gesetzmäßigkeit des Beschlusses wird auch in Frage gestellt, da er gegen die Schwedische Jagdverordnung, die EU Artenschutzgesetze, die Habitatrichtlinien und die nationalen Umweltschutzgesetze verstößt.

 

Der Vielfraß gehört zu den besonderen Arten auf der Art- und Habitatrichtlinie Beilage 2. Sie sind also besonders geschützt und dürfen nicht getötet werden. Die Landesregierung Jämtland lässt in ihrem Beschluss die Jagd nicht nur durch Samen, sondern auch durch alle Jäger, die auf Elchjagd gehen, in diesen Gebieten zu. Dies bedeutet, dass nicht nur ortsansässige Jäger zur Jagd gehen.

Wie in vielen anderen europäischen Ländern gibt es in Schweden ein besonderes "Land - Stadt" - "Nord - Süd" Gefälle.

Viele schwedische Jäger üben nur noch die Elchjagd in den nördlichen Landesteilen aus. Sie wohnen nicht mehr im Norden des Landes, sie gehen dort nur zur Jagd. Dies für wenige Tage im Jahr. Auch bezahlen viele ausländische Jäger gerne um an der Elchjagd teilnehmen zu können. Folglich können auch deutsche Jäger einen Vielfraß erlegen wenn sie zur Jagd eingeladen werden. Deutsche Jäger kommen aber mit dem Gesetz in Konflikt, wenn sie die Trophäe eines in freier Wildbahn erlegten europäischen Vielfraßes mit nach Deutschland nehmen. Die Jagd auf die 13 Vielfraße in Schweden darf mit Hunden durchgeführt werden. Genehmigt sind zwei Hunde pro Vielfraß.

Die Raubtiervereinigung weist dazu darauf hin: Soviel wir wissen, gibt es im Land keine Hunde, die für die Jagd auf Vielfraße ausgebildet sind.

Auch wird darauf hingewiesen, die Situation unter tierschutzrechtlichen und jagdethischen Gesichtspunkten zu bewerten.

 

 

 

 

Diese Schutzjagd bezieht sich im besonderen auf Vielfraße, die sich in den Gebieten der Samen aufhalten, in denen Rentiere kalben. Vor einiger Zeit hat man einen Versuch realisiert und ein Gebiet von 750ha eingezäunt. Man wollte u.a. herausfinden ob sich das Gewicht der Rentierkälber im Großgatter verbessert. Etwa 200 weibliche Rentiere kalbten in diesem permanent eingezäunten Gebiet. Die Rentiere wurden freigelassen als die Kälber ca. 3-4 Wochen alt waren. Das Gewicht der Kälber nahm mit 4 - 5kg zu. Der positive Nebeneffekt, man verlor nicht ein Kalb durch Raubtiere. Dieses eingezäunte Gehege ist zum heutigen Zeitpunkt in einem sehr schlechten, vernachlässigten Zustand. Da eine Nutzung im jetzigen Zustand nicht möglich ist, müsste viel Zeit und Geld investiert werden um die Anlage wieder verwenden zu können.

Daher ist die Raubtiervereinigung der Meinung, dass die Landesregierung Jämtland alternative Lösungen zur Schutzjagd nicht ausreichend geprüft hat.

Desweiteren weist die Raubtiervereinigung noch einmal darauf hin: Für jede dokumentierte Vielfraßverjüngung werden 200.000 Schwedische Kronen an die Samendörfer gezahlt, um Verluste und eventuelle Mehrarbeit zu decken. Die Summe von 200.00 Schwedischen Kronen wird nach dem geltenden Entschädigungssystem vom Sameting ausbezahlt. Unabhängig davon ob Rentiere getötet wurden oder nicht. Das Grundprinzip des Entschädigungssystems ist die Entschädigung für das Vorkommen von Raubtieren, und das seit 1996.

Hinweis: Hier wird der Betrag von ca. Euro 22.000  für die Anwesenheit (!) einer Vielfraßfähe mit Jungen gezahlt.

 

 

Bevor man  zur Jagd auf diese besonders  geschützte Tierart als finales Mittel zugreift, sollte man alle anderen zulässigen Möglichkeiten prüfen.

 

Auch die Schwedische Raubtiervereinigung ist der Auffassung, dass unter bestimmten Umständen eine Schutzjagd auf Raubtiere möglich sein sollte. Dies aber nur wenn der Umfang der Schäden durch Raubtiere sowie das Wohl der Menschen zu sehr belastet wird. Erst dann kann ein Beschluss zur Schutzjagd durch die Landesregierung auf ein geschütztes Tier erteilt werden. Doch die Genehmigung der jetzt bewilligten Schutzjagd und die Art ihrer Durchführung ist eine vorbeugende Maßnahme der Reduzierung des Vielfraßbestandes. Dies bedeutet, dass die Anzahl von 13 Vielfraßexemplaren allein in Jämtland vorbeugend getötet werden, ohne das ein Schaden durch diese Tiere bisher dokumentiert wurde.

 

Insgesamt 24 Vielfraße, dies sind 5% des gesammten Vielfraßbestandes in Schweden, dürfen zur Zeit gejagt und getötet werden. In ganz Skandinavien schätzt man nach der letzten Inventur die Gesamtanzahl der Vielfraße auf 846 erwachsene Tiere, die mindestens ein Jahr oder älter sind. Der schwedische Bestand hat mit 5% zugenommen, wohingegen der norwegische Bestand mit 7% zum Vorjahr 2016 abgenommen hat. Eine Inventur kann aber nur ungefähre Zahlen liefern.

Der Bestand des Vielfraßes in Schweden könnte durch den Beschluß der Landesregierungen in Norrbotten und Jämtland großen Schaden nehmen. In der EU ist der Vielfraß besonders geschützt. Für das im Norden Europas einzigartige Vorkommen dieser Art trägt Schweden mit eine hohe Verantwortung.

 

Unter Berücksichtigung der intensiven Wilderei besonders in den Wintermonaten mit dem Schneemobil muss jede Form der Jagd unter besonderen Beachtung der Europäischen Natuschutzgesetze geprüft werden.

Hinweis: 9 von 10 männlichen Vielfraßen in Jokkmokk (Kommune in Nordschweden/Norrbotten) werden illegal getötet.. Die Chance eines natürliche Todes zu sterben liegt für Vielfraßmännchen bei 6%. "

 

Es ist zu hoffen, dass die Schwedische Raubtiervereinigung die Schutzjagd auf gesetzlichem Wege unterbinden kann. Für die anderen Raubtiere in Schweden sieht es ähnlich aus. Und die Menschen, die gegen Raubtiere eingestellt sind sinnen schon auf Gesetzesänderungen in den Habitatrichtlinien der EU um die Jagd auf geschützte Tiere leichter zu machen.

Es gibt Bestrebungen auf EU Ebene die Habitatrichtlinien dahingehend zu verändern, dass die Jagdausübung auf z.Zt. besonders geschützte Arten in Zukunft möglich ist.

 

 

 

 

 

 

 

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