Wolf, ist tot nicht gleich tot?

In meinem Beitrag vom 05.01.2018 habe ich darüber berichtet, dass die Jägerschaft in Dalarna, nachdem man die zugeteilte Quote von 6 Wölfen geschossen hat, eine höhere Zuteilung beantragen möchte. Zuerst versuchte man es mit dem Hinweis darauf, der Beschluss der Landesregierung würde verlangen, dass ausgewiesene Wolfsrevier "Wolfsfrei" zu machen. Und da sich weitere Wölfe in diesem Revier aufhielten, wäre die Beantragung weiterer Wölfe gerechtfertigt.

Diese Interpretation entspricht aber in keinster Weise dem Beschluss.

Nun ist man auf eine sehr schlaue Idee gekommen um mehr Wölfe schießen zu können.

Wölfe, welche an Räude erkrankt sind werden, wenn man sie schießt, von der Gesamtzuteilung abgezogen.

Begründung hierfür, diese getöteten Wölfe fallen unter den § 40c der schwedischen Jagdverordnung und können somit nicht zur Lizenzjagd hinzugerechnet werden. Die Landesregierung bestätigt das!

 

§ 40c: Trifft man auf ein freilebendes Tier, welches so verletzt ist oder in einem sehr schlechten Zustand, darf dieses Tier getötet werden auch wenn es sich um ein geschütztes Tier handelt oder es sich auf dem Grundstück eines anderen befindet.

 

Hier stellt sich aber doch die Frage, ob ein erkrankter Wolf ein Wolf ist oder nicht. Bei einer Inventur der Wolfspopulation werden diese Tiere mitgezählt. Oder zieht man eine bestimmte Quote an eventuell kranken Tieren ab? Natürlich nicht.

Die Abschussqoute der Lizenzjagd auf Wölfe in Schweden liegt der Inventur des Wolfsbestandes des zurückliegenden Jahres zu Grunde. Alle lebenden Wölfe werden als Individuum gezählt.

Ein erkrankter Wolf ist genau so wie ein gesunder Wolf nach dem Beschuss tot und als solcher fällt er mit unter die Quote.

 

Für die Jägerschaft in Dalarna ist dies nur ein billiges Mittel, um die Jagd auf den Wolf (eine besonders geschütze Art!) weiter betreiben zu können und die Abschussquote zu erhöhen.

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